Eidgenössische Räte

Alterspolitische Themen in der Herbstsession 2022

 

Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Herbstsession 2022 vom 12. bis 30. September folgende relevante Geschäfte behandelt:

 

Ja zu AHV21 – Reduktion der Wartefrist bei Hilflosenentschädigung: Mit dem Volks-Ja zur AHV-Revision wird auch eine mit Blick auf die Betreuung im Alter wichtige Reduktion der Wartefrist in der Hilflosenentschädigung gutgeheissen. Unter dem Radar der öffentlichen Debatte wurde damit in der sonst von Sparelementen geprägten Vorlage ein kleiner Ausbau realisiert. Während heute mit der gesetzlichen Karenzfrist vom Einreichen des Antrags bis zur Auszahlung des ersten Beitrages 12 Monate vergehen, wird diese mit der Umsetzung der Reform auf die Hälfte reduziert. Ein kleines Puzzlestück, um die Betreuungsfinanzierung ein wenig zugänglicher zu machen. Der ursprünglich eingereichte Antrag auf Reduktion auf eine dreimonatige Frist fand in den Räten keine Mehrheit.

 

 

Voller Teuerungsausgleich für AHV: Beide Räte haben Motionen zugestimmt, die den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentner:innen verlangen. Da die Vorstösse in den beiden Räten nicht exakt gleich lauten, müssen im Dezember noch je die Vorstösse aus dem anderen Rat gutheissen werden. Die Umsetzung soll trotzdem bereits auf Anfang 2023 erfolgen.

 

 

Demenz: Der Nationalrat hatte sie vor einem Jahr noch angenommen, der Ständerat lehnt sie ganz knapp mit 22 zu 21 Stimmen ab: Die Motion 19.4194 zur Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass man nicht für einzelne Krankheitsbilder separate Verfahren definieren sollte und die Folgekosten zudem bei den eh schon steigenden Gesundheitskosten nicht opportun seien.
Das thematisch noch stärker auf Betreuung (anstelle der Pflege) fokussierte Postulat 22.3867 der SGK-N für eine verbesserte Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz wurde vom Nationalrat entgegen dem Willen des Bundesrates angenommen. In den Voten wurde darauf verwiesen, dass es nach der Ablehnung des anderen Vorstosses durch den Ständerat wichtig sei, hier das Thema weiterzuverfolgen. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab, weil er einerseits Fragen aufwirft, die man noch nicht beantworten könne, und andererseits Themen erwähne, bei denen schon einiges laufe. Die Votierenden haben den grossen Handlungsbedarf unterstrichen, einige haben auch eine entsprechende Anpassung der Hilfslosenentschädigung angeregt. Bundesrat Berset hat auf die vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebene Studie rund um Betreuung im Alter verwiesen, die im Sommer 2023 vorliegen sollte.

 

 

Institutionen in Pandemien: Ebenfalls ganz knapp – mit 93 zu 94 Stimmen – hat der Nationalrat das Postulat 20.4016 «Systemrelevanz sozialer Einrichtungen bei Pandemien anerkennen» abgelehnt. Der auszuarbeitende Bericht hätte Gegensteuer geben sollen, damit bei einer nächsten Pandemie(welle) der Fokus nicht mehr so stark auf der Akutmedizin, sondern auch auf der Langzeitpflege und den Heimen liegt.

 

 

Pflegeinitiative: Der Ständerat hat einem ersten Geschäft 22.040 zur Umsetzung der Pflegeinitiative ohne Gegenstimmen zugestimmt. Dieses entspricht inhaltlich dem indirekten Gegenvorschlag und fokussiert entsprechend auf die Ausbildungsoffensive, die bereits einmal vom Parlament verabschiedet wurde. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

 

 

Angleichung AHV-Leistungen an IV: Fast schon ein Detail, aber mit übergeordnetem Blick doch interessant: Der Ständerat hat mit der Zustimmung zur Motion 21.4036 «Orthopädische Schuhe für Personen mit Diabetes. Stopp der schmerzlichen Verschlechterung der Leistungen beim Übergang von der IV zur AHV!» eine «störende» tiefere Leistung in der AHV im Vergleich zur IV behoben. Es geht in diesem konkreten Fall um orthopädische Schuhe, die als ‘Hilfsmittel’ bezahlt werden. Menschen, die vor dem Alter von 65 Jahren orthopädische Schuhe brauchen, erhalten jedes Jahr ein neues Paar bezahlt. Menschen, die mit über 65 Jahren darauf angewiesen sind, erhalten nur alle zwei Jahre ein Paar neue Schuhe bezahlt. Dies wurde nun angeglichen, mit Kostenfolgen von geschätzten 4 Millionen Franken. Ein vergleichender Blick auf die Leistungen der IV und der AHV im von der Paul Schiller Stiftung publizierten Gutachten von Prof. Dr. iur. Landolt zeigt: Auch rund um die Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen gibt es unhaltbare Differenzen.

 

 

Zuletzt bleibt der Hinweis, dass der Grund für die Realisierung dieses Gutachtens, nämlich die Umsetzung der Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen», in Bälde in die nächste Runde geht: Wir erwarten ab Mitte Oktober die Vernehmlassungsvorlage dazu. Neuigkeiten jederzeit in unserem Dossier auf gutaltern.ch.

 

Übersicht Politlandschaft

 

Quelle: Paul Schiller Stiftung (Gute Betreuung im Alter)