Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Wintersession 2022 vom 28. November bis 16. Dezember folgende relevante Geschäfte behandelt:
Zwei Vorstösse zur Angleichung der AHV- an die IV-Leistungen überwiesen: Gleich zwei Vorstösse wurden von der zuständigen Kommission SGK des Nationalrats dem Parlament vorgelegt, die die grossen Unterschiede im Leistungsbezug zwischen IV- und AHV-Rentnerinnen und -Rentnern angleichen wollen – unter dem politischen Ziel, die ambulante Versorgung zu stärken:
Die Motion 22.4261 von Thomas de Courten (SVP, BL) fokussiert auf die Leistungen bei den Hilfsmitteln in den beiden Sozialversicherungen. Die Motion weist darauf hin, dass der Unterschied «zwischen den Leistungen der IV und der AHV sehr ausgeprägt» ist und beauftragt den Bundesrat «gezielt bestimmte Hilfsmittel der Liste gemäss Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) zu übernehmen». Als nächstes muss der Ständerat über die Motion befinden.
Das Postulat 22.4262 von Lorenz Hess (Mitte, BE) fordert im gleichen Kontext die Prüfung der Einführung des Assistenzbeitrages in der AHV, wie wir ihn schon aus der IV kennen. Mit der Überweisung des Postulates durch den Nationalrat muss der Bundesrat dazu einen Bericht ausarbeiten. Auch in dem von der Paul Schiller Stiftung in Auftrag gegebenen Gutachten bei Prof. Dr. iur. Landolt wird ein Assistenzbeitrag in der AHV angeregt.
Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär EFAS: Nachdem das Geschäft zwei Jahre in der ständerätlichen Kommission diskutiert wurde, folgte die Debatte im Gesamtrat. Im heutigen System finanzieren im stationären Bereich die Kantone 55% und die Krankenkassen 45%, im ambulanten Bereich läuft die Finanzierung ganz über die Krankenkassen. Das ursprüngliche Geschäft sah eine einheitliche Finanzierung im Bereich der Akutmedizin vor, daran anschliessend wurde insbesondere von den Kantonen die Integration der Pflegefinanzierung in diesen Systemwechsel gefordert. Der Ständerat hat diese Integration der Pflege nun realisiert und sieht nach der einheitlichen Finanzierung im Akutbereich mit zeitlichem Abstand auch eine einheitliche Pflegefinanzierung vor. Die Verzögerung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kostentransparenz noch zu wenig gegeben und deshalb ein grösserer Vorlauf notwendig sei. Das neue Tarifsystem in der Pflege soll erarbeitet werden von einer neu zu gründenden Tariforganisation, in der Leistungserbringer und Finanzierer Einsitz nehmen.
Als nächstes wird der Nationalrat erneut über das Geschäft befinden, er hat das letzte Mal die Integration der Pflege abgelehnt. Sollte EFAS auch für Pflege gelten, hätte dies auch Auswirkungen auf die Betreuungsfinanzierung. Einerseits indirekt, indem die neue Tarifausgestaltung darüber entscheiden wird, ob und wie stark es möglich ist, Pflege mit betreuender Grundhaltung auszuführen. Andererseits direkt, indem die Schnittstelle zur Betreuung dann die neue Grenze des Finanzierungssystems darstellen wird – alles andere ist dann über eine einheitliche Finanzierung gesteuert. Zudem wird die geforderte Transparenz auch die Betreuungstaxe im Heimbereich betreffen. Aus Sicht der Betreuung im Alter wäre es wichtig, bereits im Zuge der heutigen Debatte sicher zu stellen, dass auch die Betreuungsfinanzierung in den nächsten sieben Jahren angegangen wird. Die erhofften Wirkungen von EFAS im Pflegebereich (integrierte Versorgung, ambulant vor stationär) treten nur dann ein, wenn die Finanzierung der psychosozialen Leistungen ebenfalls geklärt ist.
Umsetzung der Pflegeinitiative: Der Nationalrat hat als Zweitrat dem Teil I zur Umsetzung der Pflegeinitiative (20.040) zugestimmt. Dieses Paket entspricht inhaltlich dem indirekten Gegenvorschlag und fokussiert entsprechend auf die Ausbildungsoffensive, die bereits einmal vom Parlament verabschiedet wurde. Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen und ist damit verabschiedet.
Schlussendlich bleibt der Hinweis, dass wir weiterhin auf den Start der Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» warten.
Angekündigt war diese für Mitte Oktober, bisher kam kein entsprechender Bundesratsentscheid dazu. Wir hoffen auf das neue Jahr und werden Neuigkeiten jederzeit in unserem Dossier auf gutaltern.ch publizieren.
Quelle: Paul Schiller Stiftung (Gute Betreuung im Alter)