ALTERSPOLITISCHE THEMEN IN DER HERBSTSESSION 2023
Die Themen der vergangenen Session berührten nur am Rande spezifische und altersrelevante Bereiche. Anlässlich der Session konnten jedoch verschiedene überparteiliche Vorstösse in Bezug von Alterstrategien und Angeboten eingereicht werden. Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden zwei Motionen:
Beide Vorstösse beruhen auf Interpellationen, (I 291-2022 und 104-2022) welche der Regierungsrat nur zögerlich oder gar abweisend beantwortet hat. Mit den Vorstössen wird der Regierungsrat herausgefordert, konkrete Schritte in der Altersstrategie an die Hand zu nehmen. Sei dies in der Aktualisierung der Altersstrategie 2016 unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen, der integrierten Versorgung sowie der Förderung von überörtlichen und regionalen Kooperationen z.B. Einführung regionale Beratungsstellen und Altersforen. Im Weitern sollen im ambulanten Bereich Entlastungsangebote geschaffen werden. Der Kanton Bern gehört zu jenen Kantonen mit einer zunehmend ambulant-orientierten Versorgung im Altersbereich. Dies ist versorgungspolitisch sowie gesellschaftlich gewünscht und hat einen selbstbestimmten und autonomen Charakter. Das ist zu begrüssen und gefällt. Dies bedingt zusätzliche Angebote, um «das Zuhause Bleiben» möglichst lange zu fördern, zu unterstützen und zu erhalten.
Nun sind wir gespannt wie der Regierungsrat Stellung bezieht und diesbezüglich aktive Schritte
tätigt.
Im Weiteren sind folgende drei Motionen zu erwähnen:
Die Motion Sancar 271-2022 beantragte beim Regierungsrat die längst fällige Anpassung des Betrags für persönliche Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit Ergänzungsleistung von 367 Franken auf 400 Franken zu erhöhen.
Der Regierungsrat hat diese Forderung erkannt und stellt fest, dass seit 2010 keine Teuerung angepasst wurde.
Er erachtet deshalb eine Anpassung des Betrages an die aktuelle Kaufkraft als angezeigt. Dies unterstützte in der Tat auch der Grosse Rat einstimmig. Die Erhöhung hat jährlich Mehrkosten bei der
EL von rund 2.1 Millionen Franken zur Folge. Diese Kosten werden von Kanton und Gemeinden je Hälfte getragen.
Die Motion Ammann 293-2022 «Prämienverbilligungssystem verbessern» wurde letztendlich
als Postulat überwiesen. Im Zeichen der angekündigten Prämienerhöhung per 2024 ist diese Motion eine wichtige Stossrichtung. Es wird festgestellt, der Regierungsrat schöpft die zur Verfügung
stehenden Mittel des Bundes zur Prämienverbilligung von finanzschwachen Personen nicht vollends aus. Das betrifft auch Personen im AHV-Alter.
Der Kanton Bern liegt bezüglich Prämienverbilligung am unteren Rand des gesetzlichen Spielraums, der besagt,
dass zwischen 25 bis 45 % der Bevölkerung eine Verbilligung erhalten sollen. Im Vorfeld der Debatte im Grossen Rat ist durch Regierungsrätin E. Allemann (Medienmitteilung vom 29.8.2023) bereits
eine Anpassung angekündigt worden, indem die prozentuale Verbilligungsquote von <25 % auf 28 % erhöht wird. Dies soll rückwirkend per 1.1.2023 gelten.
In Form des Postulats soll nun geprüft werden mit welchen Kriterien die budgetierten Mittel ausgeschöpft
werden können. Die 45-Prozent-Quote ist mit den eingeleiteten Massnahmen noch nicht erreicht. So hoffen wir, dass künftig auch ältere Personen vermehrt von Vergünstigungen profitieren
können.
Ein letzter Vorstoss, welcher im erweiterten Sinn auch für ältere Personen von Bedeutung sein kann, ist die
Motion Amstutz 300-2022 «Den Steuerabzug bei den Krankenkassenprämien erhöhen». Er beauftragt für die nächstmögliche Steuerge-setzesüberarbeitung des kantonalen Steuergesetzes Artikel
(38 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer 1 bis 4) anzupassen.
Die Prämien steigen. Pensionierte Bürgerinnen und Bürger bezahlen höhere Prämien, können im Verhältnis
weniger Prämien von den Steuern in Abzug bringen und dies führt zu einer höheren Steuerbelastung. Die AHV-Einnahmen können nicht entsprechend gesteigert werden. Der Grosse Rat hat diesen
Vorstoss mit grossem Mehr als Postulat dem Regierungsrat zum Prüfen überwiesen.
Somit sind Aufträge beim Regierungsrat deponiert, um allfälliger Altersarmut präventiv
entgegenzuwirken.
Zu guter Letzt noch ein Blick in die Zukunft:
Mit der überwiesenen Motion «Politische Partizipation von Jugendlichen stärken» erfolgte in einem
ersten Teil der Startschuss zur Schaffung eines offiziellen kantonalen Jugendparlaments. Welche Bedeutung soll dies nun für die ältere Bevölkerung darstellen? Im Positionsblatt Nr. 1 von
ProSenior Bern wird postuliert:
«Auf der kantonalen Ebene ist zu prüfen, ob die jährliche Durchführung einer Seniorensession oder
alternativ die Einsetzung eines Seniorenrates mit Abgeordneten aus den Verwaltungskreisen und von anerkannten Organisationen, die im alterspolitischen Bereich tätig sind. Der Sondersession oder
dem Seniorenrat ist die Kompetenz zuzugestehen, Vorstösse direkt (notfalls indirekt über ein Mitglied des Grossen Rates) verbindlich einzureichen.»
So hat dieser Meilenstein des Jugendparlaments eine zukunftsweisende Vorreiterfunktion zur ProSenior-Position
und -Sicht einer künftigen Seniorensession.
Uetendorf 1.10.2023; Margret von Bergen Grossrätin