Grosser Rat

Alterspolitische Themen in der Sommersession 2022

 

In der vergangenen Session und zugleich zum Auftakt der neuen Legislatur standen zwei Geschäfte zur Debatte, welche Auswirkungen auf die Lebensqualität und gesundheitliche Versorgung im Alter haben.

Zum einen das Weiterbildungsprogramm in Hausarztpraxen und des Weiteren die Motion «Umsetzung Ausbildungsoffensive der Pflege Kanton Bern» (Motionär*innen: Imboden N., Gerber P., Kocher M., von Bergen M. und Gasser M.).

 

1. Das Programm «Ärztliche Weiterbildung in Hausarztpraxen (Praxisassistenz)» soll dem Hausärztemangel aktiv entgegenwirken. Es ermöglicht Assistenzärzten sich fundiert in der medizinischen Grundversorgung einer Hausarztpraxis weiterzubilden. Das Praxisprogramm existiert im Kanton Bern seit über 10 Jahren. Die definitive Einführung nach einem dreijährigen Modellversuch wurde 2011 vom Grossen Rat beschlossen. Die damals bewilligten 21 Praxisassistenz-Stellen wurden im Jahr 2017 auf 35 erhöht. Mit dem Verpflichtungskredit von 1’850’000 Franken jährlich soll das Programm 2023-2026 gesichert weitergeführt und zudem durch 10 Stellen erweitert werden.

Die Finanzvorlage fand im Rat eine breitabgestützte Zustimmung ohne Gegenstim­men.

 

Diese Unterstützung hat eine flächendeckende Versorgungswirkung zum Ziel, welches vor allem in ländlichen Gebieten die Abdeckung gerade für ältere Personen verbessern soll, da dieses Thema aktuell immer noch ein Problem darstellt.

 

2. Mit der Motion «Umsetzung Ausbildungsoffensive Pflege im Kanton Bern» wird der Regierungsrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen und finanziellen Grundlagen zu schaffen, damit im Kanton Bern rasch eine Ausbildungsoffensive durchgeführt werden kann. Sie umfasst die finanzielle und organisatorische Unter­stützung von Studierenden. Weiter ist vorgesehen, Spitäler, Spitex und Pflegeheime für die Umsetzung des Ausbildungsauftrages mit Beiträgen für zusätzliche Ausbil­dungsplätze abzugelten. Zudem soll die Zahl der Ausbildungsplätze an den Fach­hochschulen erhöht werden und nötige finanzielle Zuschüsse sollen freigesetzt werden.

 

Im Weiteren wird mit Koordination der Pflegeinstitutionen eine Bedarfsplanung mit Massnahmen gefordert.

Der Regierungsrat sah sich nicht in der primären Umsetzungs-Verantwortung der im November 2021 angenommene Volksinitiative «für eine starke Pflege». Er attestierte in seiner Antwort: «Es liegt prioritär in der Verantwortung der Bundesbehörde, die Umsetzung der Initiative sicherzustellen».

Er wollte den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen. Der Grosse Rat hat aber mit einem mehrheitlichen Ja der Vorlage zur finanziellen Vorbereitung und dadurch zur Überweisung in der Form einer Motion zugestimmt. Die Planungs- und Koopera­tionspunkte sind mit einer grossen Zustimmung als Postulat überwiesen worden.

 

Somit hat der Regierungsrat einen proaktiven Auftrag, um möglichst zeitnah die nötigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen vorzubereiten, um sich so dem aktuellen und künftigen Fachpersonenmangel im Pflegebereich zu stellen.

 

Im Besonderen sieht sich der Langzeitpflege-Bereich in Zukunft gemäss Bericht OBSAN vom März 2022 (www.obsan.admin.ch/de/publikationen/2022-bedarf-alters-und-langzeitpflege-der-schweiz) mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Die demographische Entwicklung mit einerseits höherer Lebenserwartung und anderseits den fehlenden Pflege- und Betreuungspersonen, fordert eine Gesamtschau und Aus­richtung für die Gesellschaft und im Speziellen auch für den Kanton Bern.

 

Auf Grund dieser Zukunftsherausforderungen ist Grossrätin von Bergen Margret mittels Interpellation vom 07.06.2022 mit dem Titel: «Strategie in Alters- und Langzeitpflege – Wie weiter»? an den Regierungsrat gelangt. Eine Antwort ist noch ausstehend.

 

Zudem sieht die Geschäftsplanung des Grossen Rats (Stand Sommersession) folgende altersrelevante Schwerpunkte auf der Terminliste vor:

  •   In der Wintersession November 2022 soll das «Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen» (BLG) in einer ersten Lesung im Rat be­handelt werden. Die Gesetzgebung umfasst die Altersgruppen bis 65 Jahre. Was folglich keine Altersthematik ist. Es ist allerdings zu beachten, dass Men­schen mit Behinderung ab dem Rentenalter im BLG nicht Beachtung finden. Dieser Sachverhalt könnte in der Gesetzesberatung noch zu Diskussionen führen.
  •  Für die Frühlingssession März 2023 ist der Bericht betreffend Herausforde­rungen der demographischen Entwicklung im Kanton Bern zu erwarten. Dieser beruht auf einem überwiesenen Postulat vom Juni 2020. Es beauftragt den Regierungsrat, einen Bericht mit einer direktionsübergreifenden Übersicht über die Herausforderungen der demographischen Entwicklung zu erstellen und dabei darzulegen, mit welchen Massnahmen diesen begegnet werden soll.
  • Evaluation Krisenmanagement Covid-19: Ein externes Büro evaluiert das Krisenmanagement während der Pandemie, wobei der Fokus auf das kan­tonseigene, verwaltungsinterne Management der Krise gelegt wird. Eventuell gibt es dazu auch noch Erkenntnisse zum Bereich Informationen an ältere risikogefährdetet Personen Dieser Bericht ist ebenfalls für die Frühlingsses­sion 2023 vorgesehen.

 

Uetendorf 21. Juni 2022, Margret von Bergen Grossrätin Kanton Bern