ALTERSPOLITISCHE THEMEN IN DER HERBSTSESSION 2024
Einleitung und Hintergrundinformationen
Bekanntlich lehnt der Regierungsrat es ab, den kantonalen Altersbericht von 2016 zu revidieren, bevor die aus der am 12. August 2020 verabschiedeten Gesundheitsstrategie fliessenden
Teilstrategien konkretisiert sind. Ziel ist, bis Ende 2025 sechs Teilstrategien zu erarbeiten, in denen pro Leistungsbereich spezifische messbare Ziele und umsetzbare Massnahmen formuliert sind,
die auf der Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020 – 2030 basieren und in Verbindung zu den nationalen Strategien stehen.
- Teilstrategie 1: Integrierte Versorgung
- Teilstrategie 2: Gesundheitsförderung und Prävention
- Teilstrategie 3: Langzeitversorgung (ambulant und stationär)
- Teilstrategie 4: Palliative Care
- Teilstrategie 5: Rettungswesen
- Teilstrategie 6: Somatische und psychiatrische Versorgung und Rehabilitation (ambulant und stationär).
Die Herbstsession beinhaltete zwar keine spezifischen Altersthemen, doch konnten erste Beschlüsse im Zusammenhang mit einzelnen Teilstrategien gefasst werden. Ausserdem hat der Regierungsrat am
26.Juni 2024 die Teilstrategie 1 «Integrierte Versorgung» genehmigt [Unterlagen unter Beilage:Beilage-TS01-Integrierte-Versorgung-26.06.2024-de (PDF)].
Es ist wünschenswert, innerhalb der 2. Teilstrategie bezüglich Prävention und Gesundheitsförderunginhaltliche Ausrichtungen im Bereich der Altersversorgung anzupeilen.
Die Konsultationsversionen der Teilstrategie Langzeitversorgung (ambulant und stationär) sollten gemäss Planung des Gesundheitsamtes bis Ende 2024 erarbeitet sein.
Beschlüsse der Herbstsession
- Der Vorstoss Riesen, SP, 2024.RRGR.173Motion117-2024 mit dem Titel «Mehr Prävention füreine bessere Gesundheit und eine langfristige Senkung der Gesundheitskosten» beinhaltetnachhaltige
Aspekte, welche sich vor allem im Alter förderlich auswirken könnten. Sei dies infrühzeitiger Schuldenberatung, Präventionsprogramme zur Früherkennung von Erkrankungensowie die aktive Teilnahme
an Biomonitoring-Projekten, um den Gesundheitszustand undpotenzielle Risiken für die Bevölkerung zu messen. In der Debatte wurde moniert, in den letztenJahren, im Besonderen anlässlich des
«Sparpaket 2018», seien in etlichen präventiven Bereichenfinanzielle Kürzungen vorgenommen worden.
Der Regierungsrat war bereit, Ziffer 1 als Motion und Ziffer 3 als Postulat anzunehmen. Er betonte in seiner Antwort: «Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass durch Massnahmender
Gesundheitsförderung und Prävention die Berner Bevölkerung befähigt ist, über die ganzeLebensspanne eigenverantwortlich ein gesundes und weitgehend selbstbestimmtes Leben zuführen».
Der Rat folgte dem Antrag der Regierung, schrieb die Ziffer 1 jedoch als erledigt ab, weil das Konsultationsverfahren zur 2. Teilstrategie Gesundheitsförderung und Prävention in der
Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020-2030 per Ende September ausgewertet wird und deshalb hier nicht weitere Auflagen einzubringen seien.
Die Ziffer 2, welche einen fixen Prozentsatz zur Prävention und Gesundheitsförderung im Jahresbudget forderte, wurde vom Regierungsrat sowie vom Grossen Rat abgelehnt.
- Zum Hausärztemangel forderte Grossrätin Roulet Romy, SP, 2024.RRGR.81Motion059-2024«Behebung des Hausärzte- und Kinderärztemangel», Unterstützung für die Gemeinden, ummittels Begleitgremien
koordiniert und gezielt kommunal sowie lokal die ärztlicheGrundversorgung zu stärken und zu fördern. Dieser Aspekt ist auch im Hinblick der alterndenPersonengruppe eine wichtige Richtung. Um die
medizinische Versorgung im Alter breitabgestützt sowohl in ländlichen wie städtischen Gebieten gleichermassen bereitzuhalten, brauchtes einen Effort von Gemeinden und Kanton.
Der Rat ist sich der Problematik bewusst und hat den Vorstoss als Prüfauftrag (Postulat) in beidenZiffern überwiesen.
- Zur psychiatrischen Bereitstellung sind zwei Motionen überwiesen worden. Der Vorstoss Michel,SVP, 2024.RRGR.80Motion058-2024 «Der Zeitpunkt zur Erstellung eines umfassenden Berichtszur
Psychiatrieversorgung im Kanton Bern ist jetzt» fordert den Regierungsrat auf, die künftigeAusgestaltung der Psychiatrieversorgung in einem Bericht aufzuarbeiten, woraus Erkenntnisse indie
Teilstrategie Psychiatrie einfliessen sollen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie dasvorgesehene 4+Regionenmodell in Bezug auf die Psychiatrieversorgung angedacht ist.
In die gleiche Richtung zielt die Motion Tanner, SP, «Psychiatrische Kriseninterventionsicherstellen» 2024.RRGR.82Motion060-2024. Im Besonderen zu Ziffer 2, sind Massnahmengefordert, um die
bestehenden Angebote in allen Kantonsteilen zu gewährleisten; dies vor allemauch in der Alterspsychiatrie. In diesem Alterssegment besteht schon langjährig ein Defizit;konkret für chronisch
psychisch Kranke im AHV-Alter. Es fehlen Plätze zur adäquaten Versorgungvon Betroffenen.
Zu diesem Sachverhalt antwortete der Regierungsrat zu der Anfrage 21, von Bergen, EVP,anlässlich der Sommersession 2023, er sei sich der Problematik bewusst und wolle diese in
derTeilstrategie Langzeitversorgung aufnehmen. Somit bestehen einige Brennpunkte, welcheinnerhalb dieser Teilstrategie eine Lösung fordern. Aktuelle Informationen dazu sind auf derWebsite:
Gesundheitsstrategie (be.ch) zu finden.
Uetendorf, 19.09.2024, Margret von Bergen, Grossrätin bis August 2024